- Eventualaufrechnung
- ⇡ Aufrechnung, die im Prozess nur für den Fall erklärt ist, dass andere Einwendungen gegen die Forderung der Gegenseite nicht durchgreifen.
Lexikon der Economics. 2013.
Lexikon der Economics. 2013.
Zivilprozessrecht (Deutschland) — Das Zivilprozessrecht der Bundesrepublik Deutschland umfasst als Rechtsgebiet alle gesetzlichen Bestimmungen, die den formalen Ablauf von Zivilverfahren (Zivilprozesse) regeln. Es wird daher als formelles Zivilrecht bezeichnet, während das… … Deutsch Wikipedia
Bedingung (Recht) — Als Bedingung bezeichnet man im Zivilrecht eine durch Parteiwille in ein Geschäft eingefügte Bestimmung, welche die Rechtswirkungen des Geschäfts von einem ungewissen zukünftigen Ereignis abhängig macht. Im deutschen Zivilrecht ist die Bedingung… … Deutsch Wikipedia
Aufrechnung (Deutschland) — Aufrechnung (Kompensation) ist ein Rechtsbegriff aus dem Schuldrecht. Die Aufrechnung bewirkt die Aufhebung einer Forderung durch eine Gegenforderung. Ihrer Rechtsnatur nach ist sie ein sog. Erfüllungssurrogat (das bedeutet in diesem Zusammenhang … Deutsch Wikipedia
Aufrechnung — Auf|rech|nung, die; , en: das Aufrechnen. * * * Aufrechnung, Kompensation, bürgerliches Recht: die wechselseitige Schuldentilgung durch einseitige empfangsbedürftige Erklärung, die weder bedingt noch befristet sein darf. Schulden zwei Personen… … Universal-Lexikon
Aufrechnung — I. Allgemein:Wechselseitige Tilgung zweier sich gegenüberstehender Forderungen durch Verrechnung. Wenn zwei Personen einander gleichartige Leistungen schulden, kann jeder Teil (⇡ Schuldner) mit seiner Gegenforderung gegen die Forderung… … Lexikon der Economics